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Pachtvertragsgestaltung

Ökologische und landschafts-ästhetische Gesichtspunkte spielen bei der Pflege aller Flächen auf dem Gelände der Stiftung Kunst und Natur eine bedeutende Rolle. Maßgebliches Ziel ist die Steigerung der Artenvielfalt.

Wald- und Biotopflächen sowie besonders artenreiche Streuwiesen werden von der Stiftung selbst gepflegt. Einen Großteil der landwirtschaftlichen Flächen auf ihrem Gelände lässt die Stiftung Kunst und Natur jedoch auch durch aus der Region stammende Landwirte bewirtschaften. Diese Zusammenarbeit fördert die Verbindung zu den für den Erhalt der Kulturlandschaft verantwortlichen Landleuten.
Neu gestaltete Pachtverträge stellen dabei den nachhaltigen Umgang mit allen Flächen im Sinne der ökologischen Ziele der Stiftung Kunst und Natur sicher. Die Ausformulierung erfolgte dabei in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Bauernverband und dem Bund Naturschutz.

Joan Hernández Pijuan, Diptic Ocre, 2004, Öl auf Leinwand, 162 x 290 cm

Alle Pächter der Stiftung Kunst und Natur gGmbH sind angehalten, bei ihrer Arbeit und Pflege folgende Bewirtschaftungsvorgaben zu berücksichtigen, die in den Pachtverträgen verankert sind:

  • Für Grünlandflächen: Beweidung oder mindestens zweimaliger, jedoch maximal viermaliger Schnitt
  • Für Streu- und Feuchtwiesen: einmaliger, maximal jedoch zweimaliger Schnitt entsprechend der einschlägigen Bestimmungen der Förderrichtlinien mit den jeweiligen Schnittzeitpunkten
  • Ausschließliche Verwendung betriebseigener, organischer Naturdünger sowie Dünger, wie sie im ökologischen Landbau erlaubt sind zum Ausgleich des Nährstoffentzugs auf den verpachteten Flächen. Einhaltung eines ausreichenden Abstands vor Hecken, Feldgehölzen, Bäumen, Sträuchern und Gewässern bei der Ausbringung
  • Beachtung extensiver, umweltschonender Wirtschaftsweisen
  • Berücksichtigung der Erhaltungsziele von Gebieten der Flora Fauna Habitatrichtlinien (FFH-Gebiete), wo sie mit den Pachtflächen in Verbindung stehen
  • Zeitnahe Entfernung von Schnittgut wie auch Silageballen zum Erhalt eines harmonischen Landschaftsbildes
  • Verpflichtung, in der Zeit vom ersten Mai bis Ende Juli jeden Grünlandschnitt frühzeitig beim zuständigen Jagdaufseher zu melden, um eine optimale Rehkitz-Rettung und rechtzeitige Begehung der Flächen zu ermöglichen.
  • Erhalt und Pflege von Hecken, Feldgehölzen, Einzelbäumen und Sträuchern sowie erforderlichenfalls deren Schutz
  • Der Erhalt aller gepachteten Flächen als Grünlandflächen, Streu- oder Feuchtwiesen


In der künftigen Entwicklung wird die Stiftung Kunst und Natur entlang ihrer landschaftsplanerischen und ökologischen Ziele weiter an der Ausgestaltung der Pachtverträge arbeiten.